»Zeichnen ist
Sprache
für die Augen,
Sprache ist
Malerei
für das Ohr.«
JOSEPH JOUBERT
Was ist Logopädie?
Logopädinnen und Logopäden untersuchen und behandeln Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Hierzu zählen unter anderen:
- Kinder mit Auffälligkeiten im Spracherwerb oder in der Aussprache, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder myofunktionellen Störungen
- Kleinkinder mit orofazialen Einschränkungen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, Körper- und/oder Mehrfachbehinderungen sowie Hörstörungen
- Patienten nach Schlaganfällen oder mit neurologischen Erkrankungen wie Morbus Parkinson, Multipler Sklerose, Amyotropher Lateralsklerose (ALS)
- Patienten nach Schädel- oder Hirnverletzungen oder Tumorerkrankungen
- Patienten mit einer Stimmstörung
- Patienten mit Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Menschen mit demenziellen Erkrankungen
Für den Beginn einer logopädischen Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese darf bei unserem Erstgespräch nicht älter als 28 Tage sein (Ausstellungsdatum). Privatversicherte Patienten und Selbstzahler schließen einen Behandlungsvertrag mit unseren Praxen ab. Nähere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen jederzeit gerne. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.